Es ist geradezu amüsant, wie sich einzelne Händler in der Franzosen Vorstellung einer Dreiklassengesellschaft sogleich ihre Zukunft ausmalen. Nicht jeder wird ein neues Angebot zur weiteren Zusammenarbeit annehmen wollen.
Partner aus der ersten Reihe werden aus Kostengründen z. B. in die zweite Reihe zurücktreten und die, die Stellantis unter ihrem Markenzelt mit PSA, Opel und Fiat sowieso nicht mehr haben will, werden ihren Forderungen an den Profitabilitäts- und Effizienzkünstler Tavares Nachdruck verleihen.
Teuer wird die beabsichtigte Vertriebsvereinheitlichung für Stellantis insbesondere dann, wenn die bislang eigenständigen Markenhändlerverbände von Peugeot, Citroën, Opel und Fiat zur Wahrung ihrer Interessen genauso ihre Reihen schließen.
Das kann gar so weit kommen, dass Österreichs oberster politische Händlervertreter Klaus Edelsbrunner, als Peugeot-Händler selbst Betroffener, seine Funktion ruhend stellt und z. B. Einzelhandelssprecher Stefan Hutschinski und seinem markenfreien VÖK-Obmann Bernhard Kalcher die juristische Streitarbeit erledigen lässt. Das Wort Verbandsklage steht im Raum.
Das ändert nichts an der nun entstehenden Dreiklassengesellschaft. Wer sich in diesem Konzentrationsprozess unter den sich sowieso stark veränderten Existenzbedingungen zu den „Auserwählten“ zählen darf und wer kleinere Brötchen backen muss, ist offen. Jedenfalls werden viele aus dem Körbchen fallen, die sich das heute noch nicht vorstellen können.
Andere Markenorganisationen warten bereits am Teich der Ausgeschiedenen zum Abfischen der fähigsten unter ihnen. Also können viele betroffene Händler und Servicepartner ihre unternehmerische Entscheidungshoheit behalten. Im Verband konzentriert seine Interessen vertreten lassen, kann ein guter Ratschlag sein. Profan ausgedrückt, können Hutschinski, Kalcher & Co. zu Helfern bei der Schadensbegrenzung werden.
Sollten gekündigte Händler für sich entscheiden, den Herausforderungen der Branche oder der Marke zukünftig nicht mehr an vorderster Front begegnen wollen, schreibt der Obmann Bernhard Kalcher vom Verband Österreichischer Kraftfahrzeug-Betriebe (VÖK), eröffnen sich ihnen durch die herstellerseitige Kündigung der Verträge rechtlich begründete Ansprüche.
Auch bei den Mitgliedern der zweiten Franzosenmarke Renault herrscht Ungewissheit und viele Hersteller haben längst ihre Vertriebsorganisation neu ausgerichtet – mit Zentrierung auf mehr Digitalisierung und das zu schlechteren Konditionen.
Offiziell begründet Stellantis die aktuellen Maßnahmen mit dem politischen Druck zur Elektrifizierung der Modellpalette sowie mit der Notwendigkeit, die aktuellen Vertriebsverträge und -standards im Hinblick auf die 2023 erwartete neue GVO anzupassen.
Jedenfalls hat das Büchl-Urteil den Franzosen Beine gemacht und sollte kartellrechtlich weiteres Ungemach drohen, ist eine „Privatisierung“ von Importgesellschaften in prekären Ländern nicht ausgeschlossen. Es bleibt spannend.
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