Die Ankündigung vom 4. Mai kam durchaus überraschend: Vogl+CO wird an ihren Standorten Graz Schießstattgasse, Kapfenberg, Leibnitz, Weiz und Niklasdorf ab dem 2. Halbjahr 2021 das vorhandene Markenportfolio um die Marke Hyundai ergänzen. Nach entsprechenden Adaptierungs-, Umbau bzw. Erweiterungsarbeitenan den genannten Standorten und Absolvierung der Schulungen will man so rasch wie möglich mit der Marke Hyundai in der Steiermark loslegen.
Mit seiner Unterschrift unter den Vogl-Vertrag setzte Mag. Roland Punzengruber, Importeurschef von Hyundai, seinen jüngst eingeschlagenen Konsolidierungskurs in der Steiermark fort. "Professionalität, gepaart mit markengewidmeten Strukturen und die notwendige Größe als Gruppe sind eine perfekte Ausgangsbasis, um mit der Marke Hyundai kurzfristig eine erfolgreiche Bearbeitung weiterer Teile der Steiermark abzubilden."
Das gilt auch für andere Bundesländer: Im Interview kündigt Punzengruber an, mehrere Wirtschaftsräume - also zusammenhängende Bezirkshauptmannschaften - mit neuen Händlern zu besetzen: In Niederösterreich sind dies Teile des Wein- und Waldviertels; in Oberösterreich sind Teile des Inn-, Mühl- und Hausruckviertels betroffen.
"Händler muss breit und tief aufgestellt sein"
Und offenbar ist auch die Netzbereinigung noch nicht abgeschlossen, nachdem Hyundai vor wenigen Wochen bereits etwa 2 Dutzend Händler-und Servicepartner gekündigt hat. "An einer weiteren Netzbereinigung werden wir nicht vorbeikommen", sagt Punzengruber: "Wir müssen uns jetzt mit der Zukunft auseinandersetzen, bevor es zu spät ist. Ein Händler muss breit und tief aufgestellt sein, damit ein künftiger Vermarktungserfolg gegeben ist."
Dies sei einer der Gründe, warum man bei Hyundai immer mehr in Wirtschaftsräumen denke: "Der Händler soll die Fahrzeuge vor Ort präsent haben, damit die Kunden die Autos sehen und testen können." Daher müsse man die Zahl der Standorte, aber auch jene der Inhaber verringern. Von den gekündigten Händlern sind einige bereits nicht mehr dabei, bei anderen sind die Gespräche noch nicht abgeschlossen und bei wieder anderen gibt es eine einvernehmliche Vereinbarung, dass das Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet.
„Nicht auf jeder Hochzeit tanzen“
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