Mit dem bestätigten OGH-Urteil im Fall Büchl hat der Automobilhandel in Österreich einen „Rohdiamanten“ in die Hand bekommen, der nun bearbeitet gehört. Es liegt nun in der Hand der einzelnen Markenvertreter, die Verträge und Margenvereinbarungen zu prüfen und ggf. mit dem Importeur neu zu definieren.

Um die genauen Rahmenbedingungen, unter welchen die neuen Voraussetzungen stehen, zu ersehen, sehe ich den VÖK als Dachorganisation aller österreichischen Händlerverbände als optimale Koordinations-, Informations- und Anlaufstelle für die Verantwortlichen der einzelnen Markenverbände. Der erste Schritt dazu ist mit der kommenden Mitgliederversammlung schon gesetzt.

Für jene Handelsorganisationen, die bis dato noch nicht über eine Händlerverband organisiert sind, ist jetzt ein guter Zeitpunkt gekommen, dies zu machen, um die gegebene Chance bestmöglich zu nutzen.

Heinz Huber