Formal betrachtet, sagen uns die damit befassten Fachjuristen, ist zwar richtig, dass nach z. B. deutschem Recht die Rechtskraft eines Urteils nur zwischen den beteiligten Prozessparteien wirkt und das österreichische Kartellrecht seine Eigenheiten hat. 

Allerdings dürfen sich weder der PSA-Konzern noch andere Hersteller/Importeure auf solche Expertisen verlassen. Denn das Urteil setzt sich u. a. intensiv mit der deutschen Rechtsprechung und dem europäischen Kartellrecht auseinander.  

Demnach wird das Urteil zumindest auf deutsche bzw. andere europäische Händler-und Serviceverträge ausstrahlen, in denen dieselben bzw. ähnliche, kartellrechtswidrige Bedingungen vorgegeben werden. 

In jedem Fall werden es aber Gerichte hierzulande als Maßstab heranziehen, erläutert beispielsweise die Kölner Händlervertragsspezialistin Dr. Sabine Creutzig, Tochter des früheren und mit den österreichischen Branchengepflogenheiten bestens vertrauten ZDK-Geschäftsführers Dr. Jürgen Creutzig. 

Aber in Zeiten von Fake News kann man sich Wahrheiten auch zurechtbiegen, besonders wenn die wahren Machtverhältnisse beachtend, das Imperium der Hersteller/Importeure zurückschlägt. Die einzelnen gerichtlichen Auseinandersetzungen benötigen Geduld und markenübergreifenden Schulterschluss unter den Betroffenen. 80 Prozent der Markenhändler sind nicht wirklich organisiert. 

Die Geschicke der (Auto-)Welt werden nach wie vor vom Großkapital gelenkt, juristische Auseinandersetzungen dauern und noch immer hat die Weltbevölkerung Zugang zu konventionell angetriebenen Automobilen, also wird es auch den funktionierenden Handel und den dazugehörigen Service weiter brauchen. 

Lokale Kompetenz kann von keiner künstlichen Intelligenz ersetzt werden. Sie leistet einen wesentlichen Anteil am Gemeinwohl der Branche. Denken Sie beispielsweise an den VÖK, den flinken Verein Österreichischer Kraftfahrzeugbetriebe am Rande des trägen Wirtschaftskammer-Komplexes, der durch Konsequenz und diplomatisches Geschick nicht nur die Stellantis-Markengalaxie durcheinanderwirbelt. 

Mit den daraus resultierenden Konsequenzen müssen sich jetzt die Haus- und Hofjuristen in den Konzernzentralen den Kopf zerbrechen, Marken- und Serviceverträge rechtskonform zu adaptieren. EU-weit! 

Wenn zwei Interessenblöcke aneinandergeraten, die eigentlich ein gemeinsames Ziel verfolgen, ist guter Rat immer teuer. Auch wenn das Kartellgericht im Fall Büchl weitreichend geurteilt hat, bleibt die Szene ambivalent und bedrohlich. Es besteht kein Grund, nur das Positive zu registrieren.

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