Muss man wirklich mit jeder Werkstatt, die die Standards erfüllt, einen Werkstattvertrag abschließen? Importeursseitig beruht der „Zwang zum Vertragsabschluss“ auf zweifelhaften kartellrechtlichen Auslegungen. Dem gegenüber raten Juristen, im Lager der Kfz-Betriebe den Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Servicebetriebes vom Importeur zu prüfen und damit, wie viel Spielraum dem Servicebetrieb zum Fortbestand bleibt.
Letztendlich wird jeder Fall einzeln ausjudiziert werden, und das erfordert einen langen und vor allem finanziellen Atem. Händlerverbände verhalten sich auffällig zurückhaltend und legen sich nicht fest. Damit eröffnet sich für Anwälte auf beiden Seiten eine unendliche Weite an Sichtweisen, die nur durch oberstgerichtliche Entscheidungen Klarheit schaffen. Auf dem Weg dorthin werden viele etablierte Markenvertreter straucheln und neue Vermarkter – Stichwort Onlinehandel – in der Öffentlichkeit auftreten. Es bleibt spannend!
Für unsere Leserinnen und Leser ist wichtig, in unseren Texten größtmögliche Meinungsvielfalt zu finden und dabei die Orientierung zu behalten! Die beiden Statements finden Sie untenstehend als PDF zum Download.
Die Autoren Mag. Vincent Schneider (l.) und Dr. Wendelin Moritz sind Rechtsanwälte der Schneider & Schneider Rechtsanwalts GmbH, die in Händlerstreitigkeiten regelmäßig die Seite der Importeure berät und vertritt. Dr. Johannes Öhlböck LL.M. ist Rechtsanwalt in Wien und seit 20 Jahren für Händler und Händlerverbände tätig.
Den Artikel zu "Ausgleichsansprüchen" finden Sie hier