Wie schon im 3. Lockdown gelten auch für die erweiterte "Osterruhe" in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland folgende Regelung für die Kfz-Branche: Kfz- und Fahrradwerkstätten, Tankstellen und Waschanlagen dürfen als (nicht körpernahe) Dienstleister weiterhin geöffnet haben. 

Der (Fahrzeug-)Handel muss geschlossen halten, zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte (B2B-Handel) ist ebenso auch weiterhin erlaubt wie die Abholung vorbestellter Ware. Bei letzterem dürfen geschlossenen Räume der Betriebsstätte nicht betreten werden. Der Besuch von geöffneten Betriebsstätten ist für den Konsumenten ausdrücklich erlaubt.

Die Regelung gilt vorerst vom 1. bis zum 18. April in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Die Eintrittstests für den dann wieder geöffneten Handel wurden (vorerst) nicht beschlossen.

Die entsprechenden Verordnungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie weitere dazu passende Dokumente finden sich in unserem Downloadbereich.