Was Juristen aus dem für viele Hersteller vernichtenden Befund in ihren unterschiedlichsten Zugängen formulieren, lesen Sie in unseren Fachmedien. Möglicherweise wird eine Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) fröhliche Urstände feiern. Jedenfalls zum Kräftemessen der Lobbyisten. Wer da stärker ist, lässt sich vermuten. Außer die Händlerverbände können jetzt ihre Kräfte bündeln.

Das Urteil (GZ 16 Ok 4/20d) hat über Österreichs Grenzen hinaus Bedeutung für die gesamte Branche, bestätigt es doch die marktbeherrschende Stellung des Importeurs im Verhältnis zum Kfz-Handel und -Gewerbe.

Unmittelbare Gewinner dieses Urteilsspruches sind die Anwälte! Sie werden jetzt hüben wie drüben die Interessen in neue juristische Interpretationen zwängen, wobei vorher analog zum Präzedenzfall Büchl erheblicher Änderungsbedarf gegeben ist und dafür haben sie ab sofort 3 Monate Zeit. Im Fristverfall droht Exekution durch den antragstellenden Autohändler.

Treiben es zum Beispiel Händlerverbände zu bunt, werden exponierte Importeure nach Auswegen suchen und finden. Rasch lässt sich eine Importorganisation in ein anderes Land verlegen und Österreich zum Anhängsel. Und bitte im Strukturveränderungsprozess lauernde kollektive Händlervertragskündigen nicht vergessen.

Tatsächlich lauern einige Verfahren, die jetzt mithilfe des Büchl-Urteils zur Urteilsfindung aufgegriffen werden. Da gibt es einen Peugeot-Händler Richtung Westösterreich, dessen Anwälte auf dieses Urteil nur gewartet haben, um loszuschlagen. Das ist wie mit der Geschichte: Zunächst besiegte Napoleon 1809 Österreichs Truppen, um ein paar Wochen später bei Aspern seine erste bedeutende Niederlage erlitten zu haben.  

Eine genaue juristische Analyse erscheint mir mit Blick auf die wirtschaftliche Zukunft im Kfz-Sektor sehr wichtig. Es ist eine positive Entwicklung, dass – Büchl sei Dank – nun diktatorischen Auswüchsen Einhalt geboten werden kann. Ein Grund, entspannt durchzuatmen, ist das allerdings nicht. Markenpolitische Launen werden die internationale Gerichtsbarkeit beschäftigen – mit Ergebnisarmut v. a. aus Sicht der lokalen Händlerinteressen. 

Die Händlerverbände sind klug beraten, sich nun zu bündeln, um unnötige Drangsal zum Beispiel im wachsenden Onlinehandel zu vermeiden. Das Urteil ist kein Schutzbrief für ihre Zukunft. Die Händlerselektion ist voll im Gang. Die Reihen lichten sich. 

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