„Nicht auf jeder Hochzeit tanzen“
Für Mazda ist der Sieg bei den mittelgroßen Marken nichts Neues: Neu ist, dass heuer neben Langzeit-Chef Mag. Heimo Egge...
Die Büchl-Entscheidung schwächt die Position der Importeure. Mit ihr wird die Rechtsprechungslinie des OGH zur Marktbeherrschung durch den Importeur fortgeschrieben, die für jeden Importeur in Österreich zu beachten ist. Die Basis dafür liegt in § 4 Abs 3 Kartellgesetz, der die relative Marktbeherrschung regelt. Importeure aller Marken sind gut beraten, diese Bestimmung zu analysieren.
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