So werden die Handelsbetriebe in Wien, Niederösterreich und Burgenland zwischen 1. und 6. April in "Osterruhe" geschickt, lediglich die Werkstätten dürfen geöffnet bleiben. Zwischen 7. und 10. April sind dann die von den Dienstleistern, wie etwa für den Frisörbesuch, bekannten Eintrittstest erforderlich: Der Test darf nicht älter als 48 Stunden alt sein und ist beim Betreten der Handelsbetriebe vorzuweisen.
Auch sonst wurden weitere Verschärfungen vereinbart: Indoor gilt FFP2-Maskenpflicht. Lediglich wenn man sich alleine in einem geschlossenen Raum befindet, kann davon abgesehen werden. Betriebliche Testungen sind 1x die Woche durchzuführen, alternativ ist HomeOffice anzuwenden.
Ausgeweitet wurden auch die Sperrzonen und damit notwendigen Ausreisetestungen von der Stadt Wiener Neustadt auf den gesamten Bezirk Wiener Neustadt, sowie den Bezirk Neunkirchen. Mit den Bezirken Scheibbs, Baden und Bruck an der Leitha stehen weitere Bezirke kurz vor der 400er-Grenze bei den 7-Tages-Inzidenzen.
Auch der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig hält sich weitere Verschärfungen offen, um eine Überlastung der Intensivstationen abzuwenden.
Sobald entsprechende Verordnungen verfügbar sind, stellen wir diese bereit.