Dem Importeur wurde aufgetragen, den Missbrauch binnen 3 Monaten abzustellen. Basis der Entscheidung war das Vorgehen des oberösterreichischen Peugeot-Händlers Büchl gegen Peugeot Austria, das bereits in erster Instanz von Erfolg gekrönt war und nunmehr vom OGH in den wesentlichsten Teilen bestätigt wurde. Das Urteil hat länderübergreifende Bedeutung für die gesamte Branche, bestätigt es doch die marktbeherrschende Stellung des Importeurs im Verhältnis zum Kfz-Betrieb (Handel und Werkstätte).

Der Importeur reagierte bereits mit einem kurzen Statement: "Wir haben den Beschluss des Obersten Gerichtshofs als Kartellobergericht in der Rechtsmittelsache Büchl GmbH gegen Peugeot Austria GmbH am 22. März zugestellt bekommen. Es handelt sich dabei um einen letztinstanzlichen Beschluss. Wir haben diesen zur Kenntnis genommen und werden ihn nun genau analysieren. In Folge werden wir binnen der vom Obersten Gerichtshof gesetzten Frist von drei Monaten bis zum 22. Juni für die geforderten Punkte entsprechende Lösungen erarbeiten und umsetzen."

Die Stellungnahme von  Dr. Peter Thyri, LLM als Vertreter von Büchl ist unten als pdf angehängt.