Bisher wären die bereits verlängerte Stundung für Abgaben und SV-Beiträge mit 31. März ausgelaufen. Nun kündigt Finanzminister Mag. Gernot Blümel eine weitere Verlängerung an: „Die Krise ist noch nicht vorbei. Daher ist es notwendig, die bis zum 31. März 2021 geltende Befristung für bereits bestehende Abgabenstundungen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Wir sorgen dafür, dass die Unternehmen nicht in der ersten Erholungsphase nach dem Lockdown Steuern zurückzahlen müssen.“

Aktuell sind rund 5,3 Mrd € an Steuern gestundet. Danach können die Steuerrückstände über längere Zeit zu einem „weitaus günstigeren Zinssatz“ zurückgezahlt werden, so das Finanzministerium.

Insolvenzrecht wird angepasst
Die Entschuldungsfrist wird auf 3 Jahre verkürzt. Eine entsprechende Europäische Richtlinie wird für Unternehmen umgesetzt, aber auch bei den Privaten für die nächsten 5 Jahre befristet ebenso geregelt. Zudem wird für Insolvenzbedrohte Unternehmen ein spezielles präventives Restrukturierungsverfahren etabliert, womit bei Gericht zwischen Gläubiger und Unternehmen – bei Bedarf durch einen Restrukturierungsbeauftragten unterstützt – ein individueller Restrukturierungsplan erarbeitet wird.