Die Frist für den Kauf selbst werde, wie das Steuerberatungsunternehmen Mazars Austria mitteilt, bis 31. Mai verlängert. Zusammen mit dem Vorsteuerabzug und der E-Mobilitätsförderung ergebe sich so eine deutliche Einsparung – siehe unten angefügtes Rechenbeispiel – zwischen dem Brutto-Listenpreis und den tatsächlichen Anschaffungskosten – mehr als 14.000 € bei einem Mittelklasse-E-Fahrzeug (Brutto-Listenpreis 39.990 €). Für reine Elektro-Fahrzeuge entfielen auch die NoVA und die motorbezogene Versicherungssteuer.
„Betriebliche Elektromobilität verbessert nicht nur den ökologischen Fußabdruck, reine Elektroautos haben auch eine Reihe von steuerlichen Vorteilen“, erklärt Birgit Würth, Expertin des Steuerberatungsunternehmens Mazars Austria.
Rechenbeispiel
Mittelklasse E-Fahrzeug 136 PS /100 kW
Brutto-Listenpreis (ohne NoVA) 39.990 €
- E-Mobilitätsförderung (4.000 €) 35.990 €
- Vorsteuerabzug (5.998,33 €) 29.991,67 €
- steuerfreie Investitionsprämie (14% = 4.198,83 €) 25.792,83 €
Anschaffungskosten 25.792,83 €