Dass Kunden eine FFP2-Maske tragen müssen und eine Fläche von 20m2 pro Kunden zur Verfügung stehen muss, ist längst bekannt. Auch, dass der Abstand jetzt zumindest 2 Meter betragen muss.
Mitarbeiter in unmittelbarem Kundenkontakt müssen spätestens alle sieben Tage einen negativen Test vorweisen. Ist dieser Nachweis nicht möglich, ist eine FFP2-Marks zu tragen. Wichtig: Masken mit Ventil, wie sie beispielsweise in der Spenglerei verwendet werden, sind nicht zulässig.
Für getestete Mitarbeiter ist eine herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben, sofern ein Kontakt mit anderen Personen, also Kunden oder Kollegen, nicht verlässlich ausgeschlossen werden kann. Das gilt übrigens auch im Freien.
Die aktuelle Verordnung sowie die rechtliche Begründung finden Sie hier folgend sowie unter www.autoundwirtschaft.at/downloads in der Rubrik „COVID 19“
Weitere Informationen beispielsweise zu den Unternehmenshilfen oder den betrieblichen Testungen sind auf der Website der WKO zu finden.