Die von der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik zur Verfügung gestellten Muster-Reparaturbedingung stellen einen grundsätzlichen Standard dar, bei der eigenständige Änderungen möglich und Individualisierung notwendig sind. „Diese sind vom Mitglied mit dem Angebot mitzusenden, wobei im Angebot selbst der Text ‚Es gelten ausschließlich unsere beiliegenden Reparaturbedingung‘, stehen muss.“, so die Erklärung der Innung. Erst wenn das Angebot mit dem genannten Hinweis von Auftraggeber und Auftragnehmer unterfertigt ist, sind diese AGB gültig.
Entsprechende der aktuellen Situation wurden nun eine Generalklausel „COVID-19“ in die Bedingungen eingearbeitet. Diese bildet eine Absicherung hinsichtlich der Gültigkeit der betreffenden Bestimmungen unter den aktuellen und fortgesetzten Covid-19 Maßnahmen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass diese Umstände den Vertragsteilen bewusst sind. Folgen bzw. erhöhte Kosten sind in die Kalkulation miteinzubeziehen.
Die AGB-Formulare sowie die Verhaltensregeln sind hier abzurufen.