Auf der Parlaments-Homepage wird die Entstehung eines Gesetzes wie folgt beschrieben. „Der überwiegende Teil der Gesetzentwürfe und beschlossenen Gesetzesvorlagen stammt von der Bundesregierung. ... Zunächst erstellt das zuständige Ministerium einen sogenannten Ministerialentwurf. Dieser wird zur Begutachtung an öffentliche Institutionen, fachkundige Gruppen und Organisationen versendet und auf dieser Website veröffentlicht. Dort können auch alle anderen Interessierten (Einzelpersonen, Vereine, Unternehmen usw.) im erweiterten Begutachtungsverfahren ihre Stellungnahme zum Entwurf abgeben und Kritik äußern.“

Nicht so im Fall der NoVA-Erhöhung. Hier wurde der Weg als Initiativantrag gewählt, der für sehr dringende Angelegenheiten verwendet wird. Die Vorgehensweise wurde laut Parlament von der Opposition kritisiert: Der Zeitraum zwischen Einbringung und Behandlung im Ausschuss sei viel zu kurz, um ExpertInnen miteinzubeziehen oder ein Begutachtungsverfahren einzuleiten.

Den Gesetzesentwurf haben wir als PDF hier unten veröffentlicht. Die entsprechenden Information auf von der Website des Parlament zu diesem Ablauf sind hier als Links angeführt.