Abgestuft nach den Kriterien Rohertrag der jeweiligen Branchen, Aufholeffekte, Verderblichkeit und Saisonalität der Waren wurde der Fahrzeughandel in die Kategorie 20% eingestuft. Der erweiterte Umsatzersatz kann über FinanzOnline beantragt werden. Gültig ist dieser bis zum Ende der behördlichen Schließung am 6. Dezember 2020 und ist mit 800.000 € gedeckelt.

Fixkostenzuschuss und erweiterter Umsatzersatz kombinierbar
Zusätzlich kann zudem der Fixkostenzuschuss II in Anspruch genommen werden, bei dem auch Verluste, die „in Zeiträumen bis 30. Juni 2021 anfallen und entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein bekannt gegeben werden, bis zu einem gewissen Grad ersetzt werden können". Geltend gemacht werden können Abschreibungen, bestimmte Personalkosten für den Mindestbetrieb, sowie frustrierte Aufwendungen.

Stundungen verlängert
Die Stundung von Steuer- und Abgabenrückständen, die im Zuge des 1. Lockdowns gewährt wurden und mit 15. Jänner 2021 fällig geworden wären, sollen nun bis 31. März 2021 verlängert werden.