Dieser steht für Mitgliedsbetriebe unter https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/fahrzeugtechnik/Leitfaden-arbeitsplatzevaluierung-kfz-werkstaetten.html zum Download bereit und soll nicht nur die Mitglieder in ihrer täglichen Verantwortung unterstützen, sondern auch für die Arbeitsinspektoren und AUVA-Berater als Grundlage dienen, so Keglovits-Ackerer.

Der Leitfaden mit Informations- und Dokumentationsteil beinhaltet auch den Umgang mit Hochvolttechnologie in Hybrid-, Elektro- und Wasserstofffahrzeugen. „Neue Technologien bedeuten auch neue Werkstattausrüstung für die auch eine entsprechende Arbeitsplatzevaluierung zum Schutz der Mitarbeiter*innen durchgeführt werden muss.“, so Keglovits-Ackerer. 

Bei Betrieben mit bis zu 10 Arbeitnehmern ist die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung alle 2 Jahre vorgeschrieben, bei Arbeitsstätten mit 11 bis 50 Arbeitsnehmern jährlich.