Fischer, der überzeugt ist, dass „Wir das schaffen“, weist darauf hin, dass analog zum Lockdown im März Werkstätten unter Einhaltung der Hygienebedingungen offenhalten dürfen – siehe § 5 Absatz (5) 3. bis 6. im Bundesgesetzblatt, das zum Download beim Artikel „Werkstätten geöffnet! B2B-Bereich erlaubt?“ bereitgestellt ist.
Der Handel muss bis 6. Dezember schließen. „Der Verkauf von Handelsware sollte aber über die Werkstatt möglich sein“, meint Fischer, „ebenfalls die Auslieferung von Bikes – so könnte man zumindest den §5 Absatz (5) 1. und 2. im BGBLA_2020 interpretieren!“ Fischer hebt aber hervor, dass keinesfalls dabei die Handelsräume betreten werden dürfen und die Übergabe kontaktlos ausschließlich über die Werkstatt erfolgen muss.
Eer weist auf den (bereits heiß umkämpften) Umsatzersatz in der Höhe zwischen 20 und 60 % des Vorjahresumsatzes für den Lockdown-Zeitraum hin. Er habe in diesem Zusammenhang das Finanzministerium kontaktiert, um einen möglichst hohen Prozentsatz für die Zweiradbranche zu erreichen, unterstreicht Fischer: „Ich hoffe, das gelingt!“. Den genauen Prozentsatz werde die Branche, voraussichtlich in Wochenfrist, u.a. über folgenden Link erfahren: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html#Umsatzersatz
Weiters könne im November zusätzlich zum Umsatzersatz der Fixkostenzuschuss II beantragt werden.
Im Rahmen der novellierten Kurzarbeit könne für geschlossene Betriebe bis zu 100% Kurzarbeit beantragt werden – auch im Nachhinein, bis Dezember.
Im Rahmen der geänderten Sonderbetreuungsregelung sind nun sind bis zu 4 Wochen Sonderbetreuung möglich, wovon 100% refundiert werden.