Angesichts der gestiegenen Covid-Fallzahlen wurde für Berufsschulen (laut Einstufung als Schulen der Sekundarstufe II) bis 30. November „vorwiegend Distance Learning“ verfügt.
„Nach Maßgabe der schul- und internatsorganisatorischen Rahmenbedingungen“ könnten die Berufslernenden jedoch – vor allem für den fachpraktischen Unterricht bzw. Laborunterricht und vor Prüfungen – in den Präsenzunterricht an den Berufsschulstandort geholt werden. Welche Teile des Berufsschulunterrichts im November in welcher Form abgehalten werden sollen die Lehrlinge noch rechtzeitig erfahren. Damit werde auch die Berufsschulpflicht errfüllt, so Sektionschef Mag. Klemens Riegler-Picker im Schreiben vom 2. November.
Dieses Schreiben ist zum Download (weiter unten) bereitgestellt!
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