Was hat funktioniert, was hat sich als Problem erwiesen, was hat zu einer Flut von Verfahren geführt ?
Dies will die EU-Kommission nun, nach einer Reihe kritischer Stellungnahmen, Eingaben und Beschwerden, mit einer Konsultation zur Kfz-GVO feststellen.
Wettbewerb ist dabei das oberste Prinzip, das die EU im Namen der Konsumenten verfolgt: Die Stärkung bzw. Erhaltung des Wettbewerbs ist daher auch der Gesichtspunkt, wenn es um die Gruppen-Freistellungsverordnung (GVO) und speziell eine Branchen-GVO für den Kfz-Sektor geht. Dies sollte man auch berücksichtigen, wenn man der EU über die strukturierten Antwortbögen hinaus zusätzlich persönliche Erfahrungen mit den Bestimmungen des Regulativs der Zusammenarbeit zwischen Autohersteller und Vertriebsnetz mitteilt. Dazu stehen jeweils 1.000 Zeichen zur Verfügung – und da lässt sich schon einiges mitteilen, sagt Komm.-Rat Mag. Dr. Gustav Oberwallner, CECRA-Delegierter Österreichs. Er fordert daher auch Verbände, VÖK-Mitglieder und Autohäuser, die einen Beitrag zur Verbesserung einer möglichen Neuauflage der GVO leisten können, auf, ihre Meinung direkt bei der EU zu deponieren: „Jetzt ist Gelegenheit dazu!“