Ab 1. Oktober 2020 wird die motorbezogene Versicherungssteuer bekanntlich nach der Leistung und nach dem CO2-Ausstoß bemessen. „Es ist daher von entscheidender Kostenbedeutung für den Kunden, ob sein Fahrzeug vor oder nach dem 1.10.2020 neu zugelassen wird“; erklärt Peter Steininger, Geschäftsführer der VMS Versicherungsmarkt-Servicegesellschaft m.b.H. Schließlich kann die Steuer je nach Fahrzeug höher oder niedriger sein, wie zwei Beispiele zeigen.
„Die VMS hat in Ihr Partnerportal ein einfach zu handhabendes Berechnungstool eingebaut", so Steininger. In diesen Kfz-Steuerrechner gibt man kW/PS und CO2-Wert eines Autos ein und erhält sofort den Steuerbetrag für vor und nach dem Stichtag sowie die monatliche und jährliche Differenz.