Diese betraf die „400m2-Regelung“, laut der sie ihre Schauräume statt am 14. April erst am 2. Mai aufmachen durften.  „Wir hätten unsere Geschäftsfläche auch gerne auf 400 m2 begrenzt, das war aber nicht möglich“, wie Mag. (FH) Alexander Dieber,  Geschäftsführer von  Clocktower, in einem Beitrag der ORF Sendung „konkret“ am 5. August erklärte. Es sei „eine Katastrophe“ gewesen, dass das Geschäft im stärksten Monat nicht früher hätte aufgesperrt werden dürfen, da auch Betriebe zahlreicher Mitbewerber bereits am 14. April wieder öffnen durften. Der Schaden sei der „größte gewesen, den man in unserem Motorradgeschäft damit produzieren konnte“.

Rechtsnwalt Mag. Florian Höllwarth.: „Es kann nicht sein, dass jemand, der 200 m2 Geschäftsfläche hat, seinen Betrieb offen hat und aus diesem Grund weniger gesundheitsgefährdend ist, als jemand der mehr als 400 m2 hat – und darüber hinaus die Absurdität – dass dieser seine Verkaufsflächen nicht reduzieren darf, um mit den anderen Betrieben gleichgestellt zu sein“. Die Republik werde aufgrund des schwerwiegenden Erkenntnisses des VfGH Interesse haben, „dass hier nicht ein Rattenschwanz an Schadenersatzprozessen kommt, und daher wird die Finanzprokuratur eher versuchen Vergleiche zu erzielen“, meint Höllwarth. Innerhalb der kommenden 2 Wochen werde die Klage auf Schadenersatz gegen die Republik eingereicht.

Weitere Details mit einer Stellungnahme von Komm.-Rat Ferdinand O. Fischer, Sprecher des Zweiradhandels in der WKO, enthält AUTO-Information Nr. 2532 vom 7. August 2020.