Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den kartellrechtlichen Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 12. Mai 2020. „Wir begrüßen es, dass ein Händler in Österreich diesen mühsamen Rechtsweg beschritten und jetzt mit der erstinstanzlichen Entscheidung einen Erfolg erzielt hat“, sagt ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. „Der Beschluss ist ein positives Signal für die Händler in Europa. Wir werden uns jetzt intensiv mit den Einzelheiten auseinandersetzen und den weiteren Verlauf des Rechtsstreits aufmerksam verfolgen, da es ja voraussichtlich nicht bei dieser erstinstanzlichen Entscheidung bleiben wird“, so Koblitz.
Über die „Richtungsweisende Entscheidung für den europäischen Autohandel“ berichteten das deutsche A&W-Partner-Fachmedienportal Autohaus ebenso wie die Branchenmedien „Automobilwoche“ und „Kfz Betrieb“: „Das ist ein richtiges und wichtiges Urteil. Denn was Peugeot praktiziert, ist an der Grenze dessen, was sich ein großer Hersteller erlauben darf“, zitierte die Wiener Tageszeitung „Der Standard“ den deutschen Branchenexperten Prof. Ferdinand Dudenhöffer, den am Institut für Customer Insight (ICI-HSG) der Universität St. Gallen tätigen vormaligen Leiter des Center Automotive Research (CAR) in Duisburg.