Seit Auslaufen der eigenständigen Kfz-GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) 2013 unterliegt der Fahrzeughandel der branchenübergreifenden Vertikal-GVO, die jedoch mit 31. Mai 2022 ausläuft. Aber auch die Kfz-GVO ist 2023 Geschichte.
Seit 2013 hat sich viel getan und neue Probleme für den Fahrzeughandel haben sich aufgetan: E-Mobilität, Online-Handel, Direktvertrieb durch den Hersteller und Kundendaten-Hoheit.
Die EU-Kommission hat daher 2018 für eine neue GVO mit dem Evaluierungsprozess begonnen, der gegen Ende 2020 in eine Folgeabschätzungsphase münden soll. 2021 sollen wir wissen, ob es eine geänderte neue Vertikal-GVO geben wird.
Erwartungsgemäß plädieren die Fahrzeughersteller für möglichst weitreichende Freiheiten für ihr Geschäft. Diametral dazu zeigt sich die Interessengemengelage der nationalen und internationalen Händlerverbände. Letztere sind für eine neue GVO, die an das geänderte Autohandelsgeschäft angepasst wird.
Nun erweitert just ein aus Österreich kommendes erstinstanzliches Kartellgerichtsurteil die Diskussion, worin dem französischen PSA-eigenen Importeur Peugeot Austria gegenüber seinen Vertriebspartnern eine marktbeherrschende Stellung attestiert wird und diese zu beenden ist.
Da sich auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) diesem Verfahren auf Händlerseite angeschlossen hat, kann dieses, egal durch wie viele Instanzen das noch gehen wird, durch keinen stillen Vergleich zwischen den Kontrahenten Büchl als Antragsteller und Peugeot als Antragsgegner mehr getilgt werden.
Das Urteil wird sich letztendlich nicht nur auf die Vertriebspolitik des PSA-Konzerns, sondern auch auf alle anderen Autohersteller mit vergleichbaren Marketingstrategien auswirken. Vor allem auf jene, die werkseigene Einzelhandelsniederlassungen betreiben.
Aber auch hier werden die Beteiligten EU-weit eine Folgeabschätzungsphase einleiten. Im Auf und Ab und im Hin und Her der letzten Jahre konnten wir uns immer auf eines verlassen: Schuld sind immer die anderen. Ohne dem Urteil der Instanzen vorgreifen zu wollen, dürfte der Kurs des Kartellgerichts der Entwicklung einer neuen GVO für den Autohandel einen Drall zu mehr Gerechtigkeit geben. So lautet zumindest die Hoffnung des privaten Autohandels.
Nach dem konsequenten Lockdown und den damit verbundenen allgemeinen Schwierigkeiten könnte aus den juristischen Ruinen eine Neuordnung resultieren, die das Auto wieder als Wirtschaftsmotor manifestiert, also unentbehrlich für unsere demokratische Gesellschaft ist.
Aber zur Warnung eine Metapher vom Fallschirmspringer, der sich ungeduldig von seinen Schirm löst, nachdem er damit den freien Fall im Covid-19-Nirgendwo etwas abgemildert hatte. Das Fatale war nur: Der Springer hatte noch lange keinen sicheren Boden unter seinen Beinen.
