Mit 1. Mai wurden die Maßnahmen zur Covid-19-Eindämmung deutlich gelockert. Die wichtigste Veränderung betrifft dabei die Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen. Speziell in den Kfz-Werkstätten gab es während der strengen Maßnahmen die Situation, dass die Betriebe zwar offen halten und auch alle Tätigkeiten durchführen durften, die Kunden aber aufgrund der Ausgangsbeschränkungen nur in speziellen Fällen für den Werkstattbesuch das Haus verlassen durften. Das ist nun entfallen.

Für das Betreten öffentlicher Orte gelten zwei wesentliche Bestimmungen:
1. Der Abstand zwischen Personen muss immer zumindest 1 Meter betragen.
2. Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Kundenbereich
Für den Kundenbereich in Betriebsstätten sind neben den bereits erwähnten Punkten noch zusätzliche Vorgaben zu beachten: So muss der Betreiber des Kundenbereiches sicherstellen, dass seine Mitarbeiter im Kundenkontakt einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder eine räumliche Trennung gegeben ist, also beispielsweise eine ­Acrylglasscheibe.

10 m2 pro Kunde
Pro Kunde müssen nun mindestens 10 m2 Kundenbereich zur Verfügung stehen (vor der Lockerung waren es noch 20 m2). Sie müssen also gegebenenfalls dafür sorgen, dass nicht mehr Kunden als zulässig ihren Kundenbereich betreten. Warteschlangen müssen in den Außenbereich verlegt werden.
Beachten Sie bitte, dass Sie als Unternehmer  für die Einhaltung der Maßnahmen und für den Schutz der Kunden sowie Ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind.

Mitarbeiter-Schutz
Neben der Einhaltung der Maßnahmen im Kundenbereich ist die Sicherheit der Mitarbeiter also ebenso wichtig. Der Abstand von mindestens einem Meter muss auch hier gewährleistet sein. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (im internen Bereich) kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, den Kundenbereich vom reinen Mitarbeiterbereich strikt zu trennen. Beispielsweise sollten Sie die Werkstätte für den Kunden absperren.
Wichtig ist, die Sicherheitsbestimmungen auch in den Pausen einzuhalten, beispielsweise in der Mittagspause in den ­Sozialräumen.

Krisen-Vorbeugung
Berücksichtigen Sie trotzdem die Möglichkeit, dass sich ein Mitarbeiter (innerhalb oder außerhalb) Ihres Betriebes mit dem ­Corona-Virus infiziert und bereiten Sie entsprechende Maßnahmen vor. Die Wirtschaftskammer hat dazu eine ­Krisencheckliste erarbeitet.

Überlegen Sie – vor allem bei aufrechter Kurzarbeit – die Möglichkeit eines Schichtbetriebes, damit im Ansteckungsfall das zweite Team einsatzfähig ist und nicht alle Mitarbeiter in Quarantäne müssen.

Hygienemaßnahmen
Sorgen Sie besonders intensiv für Hygiene, das betrifft die regelmäßige Reinigung aller Flächen, der Sanitärbereiche, aber auch die Desinfektion von Arbeitsmitteln, die von mehreren Mitarbeitern genutzt werden wie Telefon, Computer oder Werkzeug. Ein besonders wichtiger Bereich ist die Reinigung der Fahrzeuge. Lesen Sie dazu den Artikel „Geben Sie Sicherheit“ auf den Seiten 30/31 dieser Ausgabe.

Übrigens: Seit 1. Mai gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten, es darf beispielsweise in Werkstätten wieder vor 7:40 h geöffnet werden.

 

Covid-19-Maßnahmen
(Quelle: WKO, AUVA)

Vorgaben

• Maximal 1 Kunde pro 10 Quadratmeter
• Sicherstellen der maximalen Kapazität, falls nötig durch Einlasskontrollen
• Mindestens 1 Meter Abstand zwischen allen anwesenden Personen
• Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
• In Bereichen ohne Kundenkontakt können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entscheiden, ob ein Mund-­Nasen-Schutz getragen wird
• Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden (Handdesinfektion für Kunden und Mitarbeiter, Flächen­desinfektion, Desinfektion der Fahrzeuge)

Tipps

• Nutzen Sie versetzte Arbeits- und Pausenzeiten, damit weniger Personen gleichzeitig anwesend sind (Quarantäne im Ansteckungsfall) und der Mindestabstand von 1 Meter zwischen Personen besser eingehalten werden kann
• Bringen Sie Bodenmarkierungen an, um die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1 Meter zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kundinnen und Kunden zu gewährleisten
• Markieren Sie im Kundenbereich Abstände mit Boden­markierungen zwischen wartenden Personen
• Verlagern Sie Warteschlangen ins Freie
• Bringen Sie Trennscheiben als „Hustenschutz“ zwischen Mitarbeitern bzw. zwischen Mitarbeitern und Kunden an


Downloads:
Aushang für Mitarbeiter (WKO)
Aushang für Kunden (WKO)
Krisencheckliste (WKO)