„Den größeren Shops in unserer Branche, die aufgrund der Öffnungsbestimmung geschlossen bleiben müssen und statt am 14. April erst am 2. Mai aufmachen dürfen, fehlen diese 3 Wochen außerordentlich. Wir tätigen in normalen Jahren in 3 Wochen der Hauptsaison 15 bis 20 % unseres Jahresumsatzes“, wie Fischer unterstreicht.
Es sei nicht einzusehen, dass Baumärkte aufsperren dürften, aber Zweiradgeschäfte, die über 400m² Verkaufsfläche haben, nicht. Baumärkte hätten eine wesentlich längere Saison als der Zweiradhandel und aufgrund der deutlich höheren Kundendichte könnte es auch ein um einiges höheres Ansteckungsrisiko geben. „Diese Entscheidung ist daher nicht nachvollziehbar und ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz“, so Fischer. Die Harley Davidson Händler Fischer’s (Wien) und Clocktower(Graz) beschreiten nun den Rechtsweg: Die Kanzlei Höllwarth/Scheer hat eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
„Ich habe gemeinsam mit anderen Händlern dieses Instrument nicht leichtfertig, oder aus prinzipiellen Gründen, sondern aus rein wirtschaftlicher Notwendigkeit ergriffen. Sollten wir obsiegen, haben wir zumindest die Möglichkeit, Schadenersatz einzuklagen“, so Fischer.
Weitere Details enthält die AUTO-Information Nr. 2518, die am 4. Mai 2020 erscheint.
