Zur §57a-Überprüfung geeignete Personen müssen regelmäßig zur Weiterbildung. Aufgrund der aktuellen Covid-19-Maßnahmen können diese Schulungen momentan nicht im Präsenzunterricht stattfinden. Obwohl eine Ausdehnung der Toleranzfristen – analog der Pickerl-Fristen – ermöglicht wurde, wird es für Bildungspass-Besitzer langsam eng.

„Um einen Stau zwischen Schulungsangebot und Schulungsbedarf zu verringern, hat die Bundesinnung Fahrzeugtechnik dem zuständigen Bundesministerium vorgeschlagen, die periodischen Weiterbildungen unter bestimmten Voraussetzungen auch online über Video-Schulungen absolvieren zu können“, so die Information der Innung.

Dem ausgearbeiteten Prozedere wurde zugestimmt, worauf die entsprechenden Weiterbildungsstellen nun auch Online-Schulungen durchführen dürfen. Weiter Informationen erhalten die Betriebe bei den Ausbildungsstellen bzw. bei der Innung.