Zur erneuten Klarstellung: Die Kfz-Werkstätte ist vom Betretungsverbot ausgenommen, darf also alle Tätigkeiten durchführen. Höchste Aufmerksamkeit ist dabei der Einhaltung der Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und für Kunden zu schenken. Punkt!
Weniger klar ist die Frage, ob der Kunde überhaupt kommen darf. Während in der 96. Covid-19-Verordnung das Betretungsverbot bzw. deren Ausnahmen geregelt sind (untenstehend zum Download), erklärt die 98. Verordnung die Ausgangsbeschränkungen (ebenfalls hier verfügbar). Ausnahmen gibt es – unter anderem – bei Betretungen, die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind.
Hier gehen die Interpretationen auseinander. Während oftmals Lebensmittel und Medikamente als ausschließlichen Grund angeführt werden, sehen anderen den Begriff weiter gefasst. Während kaum jemand anzweifelt, dass ein defektes oder beschädigtes Fahrzeug, ein ablaufendes §57a-Pickerl oder ein defekter Reifen ein Grund für den Werkstattbesuch sind, also unter einem Notfall verbucht werden, gehen die Meinungen bei den Serviceintervallen auseinander. Der Reifenwechsel von Winter auf Sommer wird, auch von der Reifenbranche selbst, meist als aufschiebbare Tätigkeit gesehen, für die der Kunde das Haus nicht verlassen dürfte.
Tut er das trotzdem, begeht grundsätzlich der Kunden einen Gesetzesbruch. Hat ihn die Werkstätte bestärkt, das zu tun oder sogar mit einer Tätigkeit geworben, sehen manche Juristen sogar eine Beihilfe zum Rechtsbruch. Das Thema ist also unverändert ein Graubereich, für viele Betriebe steht der Schutz der Mitarbeiter im Vordergrund, einige nutzen aus wirtschaftlichem Druck den Spielraum maximal aus.
Wünschenswert wären klare Regeln, die auch dem Kunden eindeutig sagen, was er tun darf. Klar ist: sobald der Höhepunkt nicht erreicht ist und nicht klar ist, ob unser Gesundheitssystem die Anforderungen bewältigen kann, ist keine Lockerung zu erwarten. Letztlich ist vieles dem Hausverstand und der persönlichen Entscheidung der Unternehmer überlassen. Bis dahin gilt: Die Maßnahmen so weit wie möglich unterstützen und hoffen, dass nach Ostern die ersten Lockerungen für die Wirtschaft kommen und der Reifenwechsel spätestens im Mai guten Gewissens durchgeführt werden kann.
