Durch das Corona-Virus kam es zu nie da gewesenen Maßnahmen wie Quarantäne, Beschränkung des Flugverkehrs, Schließung von Schulen und Kindergärten, Ausgangssperren und Absagen von Veranstaltungen. Die Börsenkurse gehen nach unten und Wachstumsprognosen werden revidiert. Eine Erhöhung der Insolvenzquote ist zu erwarten. Der Kfz-Sektor wird diewirtschaftlichen Auswirkungen spüren. Frei nach Charles Darwins "Survival of the fittest" gilt, dass die am besten Angepassten das Rennen machen werden. Dabei kommt der Reaktion auf Verkaufsziele eine besondere Bedeutung zu, die in der Regel einseitig vom Importeur vorgegeben werden. Ich habe meinen Klienten geraten, in dieser Situation schriftlich an den Importeur heranzutreten und mitzuteilen, dass schon heute absehbar ist, dass die Verkaufsziele für das Jahr 2020 nicht gehalten werden können.

Nichterhalt der Boni Tut der Händler das nicht, riskiert er den Nichterhalt von Boni, zumal diese in allen mir bekannten Fällen direkt an die Verkaufsziele gekoppelt sind. Juristisch betrachtet stellt die importeursseitige einseitige Vorgabe von Zielen einen Änderungsvorbehalt dar, der rechtlich problematisch ist. Ich habe daher Händlern und Händlerverbänden schon mehrfach geraten, dies durch Gerichte prüfen zu lassen.