Wir halten fest, dass wir bisher in allen Fällen rasche und kompetente Unterstützung seitens der Hersteller, Importeure und Markenwerkstätten erhalten haben", so Walter Kletzmayr, Geschäftsführer der Shredder. Ausnahme sei der US-Hersteller Tesla.
Entwicklungen notwendig Nun hat Kletzmayr mit einer offiziellen Stellungnahme auf die herrschende Situation rund um die Entsorgung von E-Auto-Wracks reagiert: Sowohl auf der bürokratischen wie auch auf der technischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ebene müsse man auf die neuen Gegebenheiten reagieren.
So erarbeiten die Shredderbetriebe derzeit eine Anpassung der bestehenden Verträge und wollen Elektro-Altfahrzeuge ab 2020 gesondert regeln. Es gelte, dass alle Altfahrzeuge -unabhängig von der Antriebsart -in der Abfallverzeichnisverordnung einund derselben Schlüsselnummer zuzuordnen seien.
Solche Fälle seien bisher noch nicht angefallen; mit dem Ansteigen der Zahl verunfallter E-Fahrzeuge sei dies aber zu erwarten.
Auf der technischen Ebene sieht Kletzmayr derzeit Unsicherheit im Umgang mit Fahrzeugen, die so stark beschädigt sind, dass eine manuelle Demontage der Batterie nicht möglich ist.
Mit dem Zunehmen der Akzeptanz von E-Mobilität fordern die Shredder eine breite Kampagne, welche die Öffentlichkeit auf Basis von "Daten, Fakten und Zahlen" informieren solle.
Dafür -und damit sei man auf der vierten, der wirtschaftlichen Ebene -müssten finanzielle Mittel bereitgestellt werden, ebenso wie für die entsprechenden Ausbildungen, die zum Umgang mit havarierten E-Fahrzeugen befähigen.
"Wir sind auch weiterhin bereit, uns lösungsorientiert nach besten Kräften einzubringen", schließt Kletzmayr. (KAT)
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