One-Stop-Shopping ist nicht neu und dennoch besteht nach wie vor großes Potenzial, den heimischen Autohändlern das Thema Finanzierung und Versicherung als Gesamtangebot mit dem Fahrzeugverkauf anzubieten. In den vergangenen Jahren haben sich drei markenunabhängige Anbieter auf den Vertrieb über das Autohaus spezialisiert. Damit kann der Betrieb die Versicherungdirekt mit dem Fahrzeug anbieten und damit wesentliche Vorteile nutzen:

  • direkte Zusatzerträge durch die Abschlussprovision,
  • Imagegewinn durch das Komplettangebot,
  • Kundenbindung: das Autohaus erster Ansprechpartner beim Thema Versicherung,
  • Mitarbeitermotivation durch Versicherungsprovisionen.

Die weiteren Vorteile betreffen die Zusatzerträge durch Werkstattaufträge im Schadensfall. Das Autohaus ist erster Ansprechpartner bei einem Schaden und das zunehmende Routing bei fremden Versicherungen findet nicht statt.

Gewerbe ummelden

Änderungen ergeben sich für das Autohaus in der Vermittlung von Versicherungen durch die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, wo Schulungen der Mitarbeiter vorgeschrieben wurden. Dabei hat das Bundesgremium des Fahrzeughandels eine Erleichterung für seine Mitglieder erreicht, wonach nur 5 statt15 Stunden pro Mitarbeiter pro Jahr notwendig sind. Die Voraussetzung ist dabei allerdings die Anmeldung bzw. Ummeldung auf die "Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit" gemäß §137 Abs. 3 der Gewerbeordnung. Für die geringere Schulungsverpflichtung sind die Ummeldung sowie eine Abmeldung der bisherigen Variante nötig, unabhängig davon, ob bislang eine Versicherungsvermittlung als Hauptgewerbe bzw. als eingeschränktes Hauptgewerbe oder als Nebengewerbe angemeldet war.

Bei der Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit sind Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Insassenversicherung und Garantieverlängerung vorgesehen, sofern sie eine Ergänzung zur Lieferung einer Ware (also zum Beispiel ein Fahrzeug) darstellen.