Die Kurzparkzone, von der Grüngebiete, landwirtschaftliche Flächen sowie Parkplätze am Kahlen- und Leopoldsberg, beim Krapfenwaldbad und Cobenzl ausgenommen sind, wird von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr gelten, die maximale Parkdauer beträgt 3 Stunden. Parkpickerlbesitzer dürfen unbeschränkt parken. In ausgeschilderten Geschäftsstraßen ist das Parken aber auch für diese von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr nur für maximal 1,5 Stunden zulässig. Das gilt auch am Samstag von 8 bis 12 Uhr.

Zum Nachweis der Parkdauer müssen Parkpickerlbesitzer in den Geschäftsstraßen eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe hinterlegen, eine Abgabe ist aufgrund des Parkpickerls aber nicht mehr zu entrichten. Das Parkpickerl kann ab 1. Mai 2019 von Bezirksbewohnern (mit Hauptwohnsitz) beantragt werden. Ausnahme: 
Besitzer eines Kleingartens – hier genügt ein Nebenwohnsitz (Saisonpickerl). Voraussetzung sind jeweils die Zulassung des Fahrzeuges auf den Bewohner sowie ein Hauptwohnsitz in Wien.

Nach der Einführung der Parkraumbewirtschaftung im 19. Bezirk sind in Wien mit Hietzing, Floridsdorf, Donaustadt und Liesing nur mehr 4 Bezirke „pickerlfrei“. •