Wenn das Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen in der Nacht mit Lkws über 7,5 Tonnen nur dann mit 70 km/h zulässig ist, wenn keine nachgeschnittenen oder runderneuerten Reifen auf dem Fahrzeug montiert sind, wird es keine Nachfrage nach runderneuerten Reifen mehr geben“, fürchtet Franz Doblhofer, Sprecher der Berufsgruppe Vulkaniseure in der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik: „Das ist eine Maßnahme, die auch ökologisch wie ökonomisch in die falsche Richtung zielt“, meint der Runderneuerungsprofi, der in der Sache die Sparte Gewerbe und Handwerk der WKO ­hinter sich weiß. „Die Unterscheidung wäre für die Frächter firmenintern gar nicht administrierbar“, ist er überzeugt. „Dass solch eine Vorschrift gar nicht administrierbar wäre, gilt aber auch für die Beamten im Zusammenhang mit Kontrollen, speziell der ausländischen Frächter“, ist Doblhofer überzeugt. Eines sei jedenfalls klar: Die Folgen solch einer Regelung, die runderneuerte Lkw-Reifen ausschließt, wären für die Runderneuerungsbetriebe – auch in Österreich – absehbar und letztlich dramatisch. Damit wäre auch das für die europäischen Runderneuerer erfolgreiche Anti-Dumping-Verfahren gegen chinesische Reifenhersteller sinnlos gewesen. Bei der Runderneuerung werden auf hochqualitative, wertvolle, noch gut brauchbare Karkassen (z. B. Michelin, Dunlop etc.) auch Laufstreifen mit dem entsprechenden Markenprofil, die 15 kg Material entsprächen, aufvulkanisiert und die bringen dann wieder rund 90 Prozent der Laufleistung, anstatt mit den (normalerweise für die mehrfache Nutzung geeigneten) Karkassen etwa 50 kg Material pro Reifen zu entsorgen – was bedeuten würde, sie zu verbrennen oder zu ­vergraben.   

„Weil Labelling Runderneuerte ausklammert“

Grund dafür, dass runderneuerte Reifen bei dem neuen Vorschlag ausgeschlossen wurden, dürfte laut Doblhofer sein, dass für sie kein Labelling vorliegt. In der EU sei aber die Entscheidung darüber, wie runderneuerte Reifen beim Labelling und daher punkto Lärm einzustufen seien, bis dato lediglich ausgeklammert worden. Die Forderung geht daher bei Runderneuerten in Richtung eines vereinfachten Verfahrens auf Basis der Daten der ­Hersteller der Karkassen und der Laufstreifen. •