Zwar stand in der öffentlichen Diskussion lediglich die verpflichtende Ausbildungszeit im Fokus, die Gefahr einer weiteren Bürokratisierung und Erhöhung der Administrativen bei der Versicherungsvermittlung wären Teilen der Versicherungsbranche und den Maklern freilich nicht ungelegen gekommen. Letztlich ist vieles beim Alten und die Weiterbildung in einem vernünftigem Maß von 5 Stunden geblieben, die intern absolviert werden können. Lediglich die Unternehmer und Führungskräfte müssen 15 Stunden Schulung, zur Hälfte extern, vorweisen. Wir haben die Spezialisten für die Versicherung im Autohaus gefragt: Wie sind die Auswirkungen von IDD auf das Versicherungs-geschäft im Autohaus?


Peter Steininger, VMS: „Die für unsere Partner aus der Automobilwirtschaft wichtigste Neuerung betrifft die Ausbildungsverpflichtung. Im Entwurf war noch enthalten, dass ALLE Versicherungsvermittler jährlich mindestens 15 Stunden Ausbildung zu absolvieren und nachzuweisen haben. Für Versicherungsvermittler in Neben­tätigkeit, das sind die Autohäuser zumeist bzw. ihre Mitarbeiter, ist nun jedoch nur eine eingeschränkte Weiterbildungspflicht mit einer Mindestanzahl von 5 Stunden vorgesehen. Nur der jeweilige Gewerbeinhaber wird 15 Stunden erbringen müssen, davon zumindest die Hälfte bei bestimmten unabhängigen Bildungsinstituten, die noch näher zu definieren sind. Wir werden alle Bestimmungen der Gewerbeordnung rechtlich prüfen lassen, um unseren Partnern im Sinne der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Seite zu stehen.“


Kurt Molterer, Garanta: „Die Zielsetzungen von IDD sind unter anderem, die ­qualifizierte Beratung zum Vorteil des Konsumenten zu fördern und die Transparenz im Beratungsprozess zu erhöhen. Ziele, hinter denen wir zu 100 Prozent stehen. Es freut uns, dass es in vielen Verhandlungsrunden gelungen ist, auch die Interessen der Kfz-Wirtschaft entsprechend zu berücksichtigen – sei es beim Thema Nebentätigkeit oder im Bereich der Ausbildung des Gewerbeinhabers. Hier wurde die Anzahl der Stunden für die jährliche Weiterbildung von ursprünglich 15 auf nun 5 ­Stunden pro Jahr angepasst. Alle Mitarbeiter im Autohaus können die 5 Stunden Weiterbildung vollständig durch interne Ausbildung absolvieren. Die Garanta bietet mit der Garanta Akademie eine Vielzahl von Ausbildungsformaten wie e-learning Plattform, webinare, Seminare oder Ausbildungsfilme sowohl extern als auch im Autohaus (also intern) vor Ort an.“


Olaf Helfer, carplus: Mit der Anzahl von 5 Stunden Ausbildungsverpflichtung sind wir zufrieden. Es ist genug Zeit, die Verkäufer in wesentlichen Inhalten zu schulen, ohne sie im Weiterbildungsumfang zu überfrachten. Die Autohauspartner können mit unserer umfassenden Unterstützung rechnen, dass die Versicherungsvermittlung im Autohaus problemlos weitergeht.