Von den 93 Mio. € für die kommenden 2 Jahre werden 25 Mio. € vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, 40,5 Mio. € vom Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie sowie 27,5 Mio. € von den Automobil- und 2-Rad-Importeuren bzw. dem Sportfachhandel getragen.
Gefördert werden künftig nicht nur Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb, sondern auch mit Brennstoffzellenantrieb. Nicht mehr gefördert werden Diesel-Plug-in-Hybride. Bei privaten Antragstellern wurde auch eine Obergrenze beim Anschaffungspreis von 50.000 € eingeführt. Damit sind hochpreisige Fahrzeuge nicht mehr förderfähig.
Im Zuge der Pakete 2017 & 2018 wurden 14.300 Anträge für E-Pkw und E-2-Räder eingebracht – annähernd zu gleichen Teilen von Privatpersonen und Unternehmen. Bei den Autos entfielen rund 88 % der Anträge auf Pkw mit reinem E-Antrieb und ca. 12 % auf Plug-in-Hybride und Range-Extender.
Öffentlich zugängliche Ladestationen werden künftig mit folgenden Beträgen gefördert:
- Wallbox, Standsäule bis 3,7 kW oder zwischen 3,7 kW und 22 kW: 200 €
- Standsäule Normalladen (3,7 kW bis 22 kW): 1.000 €
- Standsäule beschleunigtes Laden (22 kW bis 43 kW): 2.000 €
- Schnellladen mehr als 43 kW: 10.000 €
- Schnellladestation Nutzfahrzeuge (mehr als 150 kW): 20.000 €
Die Förderhöhen sind generell mit max. 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Einreichungen sind ab dem 1. März 2019 auf www.umweltfoerderung.at möglich. •