„Ohne Einführung des neuen Entlohnungssystems für Fixum und Provisionen hätte die Arbeitnehmerseite dem ab 1. Jänner 2017 geltenden Samstagsbeschäftigungsmodell nicht zugestimmt“, begründet Buchmüller sein Verhandlungsergebnis. „Neben der so genannten ,Schwarz-Weiß-Regelung' existiert eine zusätzliche Möglichkeit für Handelsangestellte, an Samstagen zu arbeiten, die es ermöglicht, auf die Wünsche und Bedürfnisse sowohl der Mitarbeiter als auch der Betriebe besser als bisher einzugehen. Es bleibt dabei, dass Angestellte jeden Samstag nach 13 Uhr dann beschäftigt werden können, wenn sie im Gegenzug 5 verlängerte sogenannte ,Super-Wochenenden' in einem Halbjahr konsumieren. ,Super-Wochenende' bedeutet, durchgehend 3 Tage frei zu haben, etwa von Freitag bis Sonntag oder von Samstag bis Montag“. Sonst hätte die Gewerkschaft dem Samstagsbeschäftigungsmodell nicht zugestimmt. Eine Fehleinschätzung damit befasster Funktionäre z. B. der Autowirtschaft sieht er nicht gegeben.
Die Bundessparte Handel wird mit der Gewerkschaft der Privatangestellten im Jänner 2017 Gespräche führen, um die Frist für die Einführung des Fixums in Höhe von 75% des kollektivvertraglichen Mindestgehalts vom 1. April 2017 auf den 1. Juli 2017 zu verschieben.
Angestellten mit ab dem 1. Jänner 2017 beginnenden Dienstverhältnissen mit einer Einstufung in Beschäftigungsgruppe 1, 2 oder 3, die neben dem Fixum auch Provision beziehen, müssen monatlich mindestens 75 % ihres kollektivvertraglichen Mindestgehalts als Fixum ab 2017 bekommen. Insgesamt müssen Angestellten, die neben dem Fixum auch Provision beziehen, am Monatsende zumindest 100 % des kollektivvertraglichen Mindestgehalts erhalten. Mit Angestellten, die mindestens in Beschäftigungsgruppe 4 oder höher eingestuft sind, kann entweder monatlich ein Modell mit weniger als 75 % des kollektivvertraglichem Mindestgehalts als Fixum vereinbart werden oder ein Entlohnungsmodell rein auf Provisionsbasis. Es besteht daher auch die Möglichkeit, in einer niedrigeren Beschäftigungsgruppe eingestufte Angestellte, in die Beschäftigungsgruppe 4 einzustufen, ohne am derzeitigen Modell mit Fixum und Provision etwas ändern zu müssen.
