Neben der Einführung des alternativen Bewährungssystems für Alkolenker (Alkolock-Wegfahrsperre) stimmten die Abgeordneten auch der Verlängerung des Probeführerscheins auf 3 Jahre, der Ausweitung des Fotobeweises bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer und der Einführung des neuen Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetzes zu.

 

Ein auf zunächst auf 5 Jahre begrenztes Pilotprojekt ermöglicht Betroffenen mit Führerschein B – unter bestimmten Voraussetzungen – nach mindestens 2 Monaten Führerscheinentzug ins Alkolock-Programm einzusteigen. Dabei garantiert die Alkohol-Wegfahrsperre, dass sich die Betroffenen nicht mehr betrunken hinters Lenkrad setzen können. Die Kosten für die Teilnahme am alternativen Bewährungssystem müssen von den Betroffenen selbst getragen werden.

 

Weitreichende Folgen wird auch die Novellierung des Kraftfahrgesetzes (KFG) sowie die Straßenverkehrsordnung (StVO) haben. In Zukunft entfällt das sogenannte Anhalteerfordernis zur Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer, die Gurt- bzw. Helmpflicht, mangelnde Kindersicherung und die Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf PKW und Motorrädern. Diese Verstöße können zukünftig mittels Fotobeweis bei Radaraufnahmen geahndet werden.

 

Mit Juli kommenden Jahres wird die Probezeit für Führerschein-Neulinge von 2 auf 3 Jahre ausgeweitet. Bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer wird die Probezeit weiter verlängert. •