Nach wie vor komme es durch das Update zu keinerlei Nachteilen im Hinblick auf Verbrauch und Leistung, wie Bernhard Wiesinger, Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung, sagt. Der Verbrauch gehe durch das Update sogar etwas zurück, wobei der Unterschied so gering sei, dass er kaum vom Fahrer merkbar sein dürfte.

 

Der aktuelle Test bestätigte auch, dass der NOx-Ausstoß, der Auslöser für den „Abgasskandal“ gewesen sei, nach dem Software-Update weiterhin über dem Typisierungswert, aber unter dem vorgeschriebenen EU-Grenzwert liege – wenn auch knapper als vor der Umrüstung. „Für die Typisierung eines Fahrzeuges ist der NEFZ maßgeblich. Hier wurden nach dem Update beim Passat 168 mg/km, beim Tiguan 162 mg/km und beim Polo 132 mg/km gemessen. Der Grenzwert liegt bei 180 mg/km", so Wiesinger.

 

Die Testergebnisse bestätigten damit erneut, dass die Software-Umrüstung ohne Bedenken durchgeführt werden könne. „Die Abweichungen nach dem Update unterscheiden sich von Auto zu Auto, liegen aber immer innerhalb der Messtoleranz und – wo es solche gibt – auch unterhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte“, wie Wiesinger versichert.

 

Es bleibe daher auch nach den aktuellen Tests dabei, dass der ÖAMTC nach derzeitigem Stand von individuellen Klagen hinsichtlich Schadenersatz, Gewährleistung oder Rückabwicklung abrate. „Weiterhin unbedenklich und risikolos ist es für den Konsumenten allerdings, sich der VKI-Sammelklage anzuschließen, die einen möglichen Wertverlust zum Gegenstand hat“, so Wiesinger. •