Dass der Fahrzeughandel kein gebundenes Gewerbe ist, sorgt bei etablierten Unternehmern seit langem für Unmut. „Wir konnten in den letzten Jahren beobachten, dass immer mehr sogenannte Handy-Händler in den Autohandel strömen, welche über keinerlei Voraussetzungen für diesen Beruf verfügen", berichtet Ernst. Solche „Scheingewerbetreibenden" würden oft bei den ersten Gewährleistungsproblemen abtauchen und geschädigte Kunden zurücklassen. Noch gravierender seien die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, betont Ernst: „Die Reglementierung ist vor allem notwendig, da im Kfz-Handel Leib und Leben von der Produkt-, Service- und Beratungsqualität abhängen können."
Der ÖAMTC teilt diese Sorgen: „Der Autokäufer ist nicht nur der Gefahr eines Unfalls bzw. technischen Schadens ausgesetzt, sondern trägt darüber hinaus auch das Risiko, einen hohen finanziellen Schaden zu erleiden“, sagt Verbandsdirektor Dipl.-Ing. Oliver Schmerold.
Beim ARBÖ sieht man ebenfalls die Notwendigkeit eines gebundenen Gewerbes: „Der Kfz-Handel wird zunehmend komplexer. Daher sind beispielsweise juristische Kenntnisse über das Gewährleistungs- und Konsumentenschutzrecht wie auch professionelles fachmännisches und technisches Wissen absolut notwendige Kompetenzen", so Generalsekretär Komm.-Rat Mag. Gerald Kumnig.
Selbst der ORF widmete sich in der TV-Sendung „heute konkret“ vom 28. November 2016 der Forderung nach Zugangsregeln. Ob der Wunsch angesichts des generellen Trends zu noch mehr Liberalisierung durchgesetzt werden kann, wird sich in einigen Wochen zeigen: Die Begutachtungsfrist für die Novellierung der Gewerbeordnung endet am 6. Dezember 2016. •
