Das Maßnahmenpaket, finanziert zu je einem Drittel vom Bundesministerium für Verkehr, dem Umweltministerium und den Automobilimporteuren, umfasst Anreize für den Kauf von E-Fahrzeugen, den Aufbau von E-Ladestationen und eine eigene Nummerntafel für E-Autos.
Ab März 2017 (Stichtag der Gültigkeit ist aber bereits der 1. Jänner 2017) stehen die Ankaufprämien für E-Fahrzeuge österreichweit zur Verfügung. Insgesamt können mit dem Paket, wie die Initiatoren glauben, bis zu 16.000 zusätzliche E-Autos auf die Straße gebracht werden. Schwerpunkt des Maßnahmenpakets sind Ankaufförderungen für E-Fahrzeuge. Der Kauf von Privatfahrzeugen, die ausschließlich mit E-Antrieb oder einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind, wird mit 4.000 € gefördert, Plug-in-Hybride mit 1.500 €.
Darüber hinaus werden auch Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine beim Ankauf von E-Fahrzeugen unterstützt: Sie werden mit 3.000 € für Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb bzw. 1.500 € bei Plug-in-Hybriden gefördert. Für die Ankaufförderungen von E-Autos stehen in Summe 48 Mio. € zur Verfügung. Weitere 5 Mio. € stehen für die Kaufprämien von E-Zweirädern und leichten E-NFZ bereit.
Auch die Infrastruktur soll deutlich ausgebaut werden. „Am hochrangigen Straßennetz sollen alle Raststationen mit einer entsprechenden Schnelllade-Infrastruktur ausgestattet werden", so Leichtfried. Der Bau von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen wird ab dem kommenden Jahr mit 10.000 € pro Ladestation gefördert. Für Private steht, als Bonus zum Kauf von E-Autos, eine Förderung von 200 € für die Anschaffung einer Wallbox oder eines intelligenten Ladekabels zur Verfügung.
Leichtfried ist von der Wirkung des neuen, in grün gehaltenen Kennzeichens für rein elektrisch betriebene Pkw überzeugt: „Mit eigenen Nummerntafeln werden E-Autos auf einen Blick erkennbar sein. Damit können Länder, Städte und Gemeinden einfach und schnell zusätzliche Anreize schaffen.“ Damit würden weitere Vorteile für die Nutzer von E-Autos etwa durch Städte und Gemeinden ermöglicht, ohne den administrativen Aufwand für die Kommunen zu erhöhen. Das Verkehrsministerium plane eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, die es Städten und Gemeinden ermögliche, Ausnahmen vom Halte- und Parkverbot für E-Fahrzeuge während des Ladens festzulegen. Mit einer einheitlichen Zusatztafel, auf der ein Ladekabel abgebildet sei, könnten diese Ausnahmen für E-Fahrzeuge unkompliziert eingerichtet werden.
So könnten zum Beispiel auch eigene Parkplätze für E-Autos geschaffen und die Einhaltung einfach kontrolliert werden. Freilich sind diese und weitere „Zuckerl“, wie etwa die Nutzung von Busspuren oder erweiterte Lieferzeiten noch nicht ausverhandelt. Ändern wird sich vorerst auch nichts an den Tempolimits im Rahmen der IG-Luft. Alle Details zur Förderung finden Interessierte in unten angefügtem PDF. •
