Demnach soll es der Polizei laut ÖAMTC künftig möglich sein, bei jedem möglichen Verstoß gegen das IG-L Zwangsmaßnahmen zu setzen, also beispielsweise den Führerschein abzunehmen oder das Fahrzeug zu beschlagnahmen.

 

„Sollte das IG-Luft tatsächlich verschärft werden, könnte der Führerschein bereits bei einer geringen Tempoüberschreitung von beispielsweise 5 km/h abgenommen werden. Aus unserer Sicht widerspricht das dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und damit auch der Verfassung", so ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Im Zusammenhang mit einer kritischen Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf fordert der ÖAMTC auch eine generelle Klarstellung im IG-L hinsichtlich differenzierter Beschränkungen der Fahrgeschwindigkeit.

 

„Alle derzeit verordneten Tempolimits zum Schutz der Luft gelten pauschal für alle Fahrzeuge. Sie unterscheiden nicht nach dem Schadstoffausstoß, auch ein reines Elektrofahrzeug ist davon betroffen", so Authried. Sofern die Überwachbarkeit sichergestellt sei, sollen die Länder in Zukunft am Schadstoffausstoß orientierte Geschwindigkeitsbeschränkungen nach IG-L verordnen können. „Aus diesem Grund führen wir derzeit Musterverfahren, um zu klären, ob die derzeit bestehenden pauschalen Regeln überhaupt verfassungskonform sind.“ •