Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt Mag. Alexander Fetz bestätigt, dass sich der Hersteller in den Verfahren, die die Anwaltskanzlei Vogl für Klienten führt, nicht bereit zeigt, die Quellcodes der Steuergeräte herauszugeben: „VW argumentiert, dass keine unzulässige Abschaltvorrichtung eingebaut wurde. Obwohl es VW ein Leichtes wäre, dies zu beweisen, verweigert VW jegliche Mitwirkung an der Aufklärung und verhält sich äußerst unkooperativ.“
Kanzlei-Gründer Dr. Hans-Jörg Vogl rechnet mit Kosten zwischen 50.000 und 100.000 € für die Kläger, um das Steuergerät zu „knacken“. Dadurch ließe sich beweisen, dass eine unzulässige Abschaltvorrichtung eingesetzt wird. •
