Die Entscheidung bedeutet einen deutlichen Aufschub gegenüber dem ursprünglich geplanten Einführungstermin im Oktober 2015. Zudem wurde Datenschutzbedenken Rechnung getragen: So darf nach einem Unfall nur die (europaweit unter der Nummer 112 erreichbare) Notrufzentrale alarmiert werden. Übertragen werden ausschließlich der Unfallort und Unfallzeitpunkt, die Fahrzeugklasse sowie die Art des verwendeten Treibstoffs. Eine Fahrzeugortung vor einem Unfall ist ebenso ausdrücklich verboten wie eine Datenweitergabe an dritte Parteien.

 

Neben Konsumentenschützern haben vor allem die Vertreter des markenfreien Kfz-Reparaturgewerbes Bedenken gegen eCall geäußert. Sie fürchten, dass die Notruftechnologie oder darauf aufbauende Systeme („Breakdown Call“ oder „Service Call“) von den Fahrzeugherstellern zu einer Monopolisierung des Reparaturgeschäfts missbraucht werden könnten. Diese Warnungen seien vom EU-Parlament nunmehr „weitgehend berücksichtigt“ worden, freut sich Komm.-Rat Ing. Wolfgang Dytrich, Berufsgruppensprecher des heimischen Teilehandels: „Wir begrüßen es, dass die Voraussetzungen für ein offenes und transparentes System geschaffen werden.“