Es gehe in erster Linie um entsprechend ausreichend dotierte Handelsspannen, um die Sicherstellung angemessener und auf die jeweilige Betriebsgröße zugeschnittener Standards, sowie um die volle Abdeckung von erbrachten Garantie und Gewährleistungsarbeiten durch die Vertragshändler/Werkstätten. Letzteres habe gerade im Hinblick auf immer weiter ausgedehnte Garantielaufzeiten ganz besondere Bedeutung.

 

Das Bundesgremium habe daher den Beschluss gefasst, zwei Studien – (Musterkostenrechnung für Neuwagen, Studie zur Gewährleistung und Garantierefundierung) in Auftrag zu geben. Sowohl den davon betroffenen Mitgliedsbetrieben, Fabrikatsvereinigungen und Verbänden sondern als auch den die Studien beauftragenden Interessensvertretungen Bundesgremium Fahrzeughandel, Bundesinnung Kraftfahrzeugtechniker und Verband Österreichischer Kraftfahrzeugbetriebe-VÖK werden die Studienergebnisse, so sagen Schirak und Ernst, eine wertvolle Hilfe und Unterstützung bei der Sicherstellung entsprechender Rahmenbedingungen sowohl auf nationaler Ebene als auch im EU Bereich sein.

 

Um die Wertigkeit der beiden Studien auf möglichst hohem Niveau anzusiedeln, benötige das ausführende Institut, die KMU-Forschung Austria eine breit gestreute Mitarbeit von Betrieben im gesamten Bundesgebiet und habe dazu Fragebögen ausgesandt. „Wir richten daher an die Betriebe das dringende Ersuchen, die ausgefüllten Fragebögen möglichst umgehend an die KMU-Forschung zu retournieren“, so Schirak und Ernst unisono.