Seit 1. Oktober können sich die zur §57a-Überprüfung ermächtigte Betriebe bei der Zentralen Begutachtungsplakettendatenbank (ZBD) andocken. Der Vorgang funktioniert rasch und einfach, wie die hohe Zahl an bereits registrierten Betrieben beweist. Dieter Köllner-Gürsch, Projektleiter ZBD: „Zuerst müssen die Betriebe auf EBV 4.5 updaten, danach müssen die relevanten Informationen eingegeben werden.“ Dabei handelt es sich um die Daten des Betriebes sowie Name, Geburtsdatum und Bildungspassnummer der geeigneten Personen. Zum Schluss müssen noch die lagernden Plaketten-Stapel eingegeben werden und der Andockprozess kann gestartet werden.

 

Köllner-Gürsch: „Damit wird automatisch auf EBV 5.0 upgedatet und der Betrieb ist angeschlossen und registriert.“ Für den Kfz-Betrieb ändert sich damit wenig, lediglich beim Erstellen des Gutachtens muss das Programm online sein. Zukünftig muss der ermächtigte Betrieb keine Plaketten mehr eingeben, da diese bereits in der ZBD hinterlegt sind. Auch Daten der geeigneten Personen müssen nicht mehr eingepflegt und aktualisiert werden. Das läuft über die Behörden. Zwar haben die Betriebe noch etwas Zeit für die Registrierung, trotzdem wird empfohlen, den Andockprozess möglichst bald umzusetzen.

 

Der Vorgang muss bis zum 31.12. 2014 abgeschlossen sein, denn ab 1.1.2015 dürfen die Plaketten nur mehr von registrierten Betrieben ausgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie im AUTO & Wirtschaft ZBD-Sonderdruck.