„Klare Bestimmungen, wem die Daten im Auto gehören, wie sie gesichert werden und wer unter welchen Bedingungen darauf zugreifen kann“ sind nach Ansicht von Bosch unabdingbar. Schließich werde künftig nicht nur jeder Neuwagen in der EU mit einem Notrufsystem ausgestattet sein (als wahrscheinlichster Einführungstermin gilt der Oktober 2017), auch die „Car2Car-Kommunikation“ rücke in greifbare Nähe.
„Unserer Ansicht nach sind hier dringend klare rechtliche Leitplanken erforderlich, die einerseits den Datenschutz berücksichtigen und gleichzeitig einen offenen Markt rund um die Vernetzung des Automobils ermöglichen“ sagt Dr. Uwe Thomas, Vorsitzender des Bereichsvorstands Automotive Aftermarket. Neben dem Konsumenteninteresse und der Verhinderung von Monopolen gehe es auch um Investitionssicherheit: „Ohne klare Regelungen können sich viele Innovationen und Geschäftsmodelle nicht entfalten, weil Zugriffsrechte und Haftungsrisiken nicht geklärt sind.“
