Im Frühjahr hatte die Kommission mit einem Schreiben, in dem sie ausdrücklich auf einen „Code of Conduct“ zwischen Herstellern und Händlern bis zum Jahresende drängte, bei der CECRA große Hoffnungen geweckt. Im Sommer folgte die Ernüchterung: In einem weiteren Entwurf für den Abschlussbericht zur Arbeitsgruppe „Cars 2020“ war nur noch davon die Rede, das sich die Kommission „das Recht vorbehält, einen Prozess mit dem Ziel eines Gesetzesvorschlags zur Regelung der Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren am automotiven Sektor einzuleiten". Trug das Lobbying der Autohersteller also Früchte?
„Machen Sie sich über die Wortwahl keine Sorgen. Unsere Einstellung ist genau die gleiche geblieben“ versicherte nunmehr Carlo Pettinelli, in der Industriekommission unter anderem für die Autobranche verantwortlich, bei der am 24. und 25. September in Brüssel abgehaltenen CECRA-Tagung.
Auch andere prominente Referenten kamen zu Wort: „Es muss eine wie auch immer geartete Nachfolgeregelung für die 2013 ausgelaufene Kfz-GVO geben“, sagte beispielsweise Laurianne Krid, „Policy Director“ der Weltautovereinigung FIA: Nur auf diese Art und Weise könne man sicherstellen, „dass Mobilität leistbar bleibt und der Kunde weiterhin zwischen unterschiedlichen Anbietern wählen kann.“
Ausführliche Tagungsberichte lesen Sie in der nächsten Ausgabe unserer Wochenzeitung „AUTO-Information Nr. 2240“ sowie in der Oktober-Ausgabe unseres Fachmagazins „AUTO & Wirtschaft“.
