Seit Jahren bemüht sich die europäische Kfz-Gewerbevereinigung CECRA um einen „Code of Conduct“, der grundlegende Händlerrechte wie die zweijährige Kündigungsfrist, den Mehrmarkenvertrieb, den ungehinderten Betriebsverkauf oder den Investitionsersatz beinhalten sollte. Dies geht den Herstellern jedoch zu weit. Nun deutet die EU-Kommission deutlicher als je zuvor an, dass ihre Geduld ein Ende haben könnte: „Wenn bis spätestens Ende 2014 keine Einigung zustande kommt, behält sich die Kommission das Recht vor, einen Prozess mit dem Ziel eines Gesetzesvorschlags zur Regelung der Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren am automotiven Sektor einzuleiten“, heißt es in einem aktuellen Entwurf, der den Mitglieder der Arbeitsgruppe „Cars 2020“ zugesandt wurde. Dieses Forum soll Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Weiterentwicklung der europäischen Automobilindustrie definieren.
Bei der CECRA begrüßt man die „klare Fristsetzung“. Allerdings gibt es für Generaldirektor Bernard Lycke auch einen Wermutstropfen: „Wir bedauern, dass die Formulierung im neuesten Entwurf nicht mehr so streng ist wie in der vorherigen Version.“ Im Mai war nämlich noch nicht von einem konkreten Daten, dafür aber definitiv von einem Gesetzestext die Rede, während sich die Kommission nunmehr nur noch „das Recht vorbehält“.
„Gewisse Parteien haben ein Interesse daran, ein gewisses Maß an Zweideutigkeit in den Text einzubringen“, argwöhnt Lyke. Sein Misstrauen hat gute Gründe: Schließlich hat die EU-Kommission erst kürzlich, zur allgemeinen Überraschung, bei ihren Aussagen zu „unfairen Vertriebspraktiken“ den Autobranche außen vor gelassen.
