Burkhard Werner Renè Ernst (59) hat sich unter Zugrundelegung einer Entscheidung des VwGH (Gz 2013/07/0032) dem Export von Gebrauchtfahrzeugen angenommen. Darin wird festgestellt, dass die Reparaturfähigkeit eines havarierten Fahrzeuges die entscheidungswesentliche Grenze darstellt, ob ein exportfähiges Gebrauchtfahrzeug oder nicht exportfähiger Abfall vorliegt. Zu lesen ist die „Inpflichtnahme heimischer Kfz-Fachwerkstätten“ unter anderem auf Seite 1 der wöchentlichen AUTO-Information vom 11. Juli 2014 (Nr. 2228).

 

So haben die Umweltbehörden bereits angekündigt, die Ausfuhr havarierter Altfahrzeuge schärfer kontrollieren zu wollen, insbesondere auf den Umstand hin, dass heimische Fachwerkstätten im Sinne des § 1299 ABGB als Sachverständige einzustufen sind. „Augen auf beim Wrackverkauf“ warnt der Bundesgremialobmann vor Unannehmlichkeiten, zumal die Reparaturkosten in einer Fachwerkstätte den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen dürfen, ansonsten das Fahrzeug nur mehr als Abfall einzustufen ist. Dann wiederum ist ein Gebrauchtfahrzeug für den Export nicht mehr zulässig. Ernst hat mit dem Verwaltungsgerichtshof-Entscheid im Namen der heimischen Autowirtschaft gegenüber den Kfz-Versicherungen mit ihren Wrackbörsen-Mechanismus eine schwere Hürde aufgetan.

 

Die Kammergewaltigen werden wohl die Chance nützen, um gegenüber ihrem nach wie vor größten Kunden eine Verhandlungsverbesserung erreichen zu können. Allein für diese Konstellation gebührt dem Multifunktionär und -unternehmer eine weitere Auszeichnung. Die Kurier-Romy hat er schon, auch ein Goldenes Ehrenzeichen und den Kommerzialratstitel sowieso. Spätestens zum 60. Geburtstag werden wir aus dieser Erwähnung zum aktuell wichtigsten Engagement bei diesem Verein da, diesem Zusammenschluss, Sie wissen schon, dieser sogenannten Unternehmervertretung WKÖ, ein Fazit ziehen. Hoffentlich ein positives!