Die Besitzerin eines VW-T4 suchte 2012 eine Kfz-Werkstatt auf, nachdem in den Transporter von einer anderen Werkstatt ein Tauschmotor eingebaut wurde und dieser neuerlich Öl-Verlust zeigte. Nach der Probefahrt erkannte der Mechaniker den Öl-Verlust und riet der Besitzerin den Wagen stehen zu lassen, da es sich um grobe Fehler beim Einbau handeln müsse. Diese zog nun gegen die Werkstatt die den Tauschmotor verbaute vor Gericht.
Nach der Begutachtung durch einen Sachverständigen stellte sich jedoch heraus, dass es sich lediglich um "Öl-Schwitzen", also eine ein Undichte im Rahmen der Norm, handelte. Die Besitzerin wollte Schadenersatz für 197 Tage, an denen die das Fahrzeug aufgrund der Falschdiagnose nicht verwenden konnte. Von den Gewünschten 12.000 Euro wurden ihr vom OGL über 6.000 Euro, für einen tatsächlichen Nutzungsentfall von 124 Tagen, aufgrund der Falschdiagnose, zugesprochen.
